Pressemitteilung von ADFC Darmstadt-Dieburg, BVNH Hessen, BUND Groß-Umstadt, IG BAU Hessen, HGON, NABU KV Dieburg, Fahrgastverband PRO BAHN RV Starkenburg, VCD Darmstadt-Dieburg vom 05.12.23

Statt B-45-Verbreiterung: Ausbau der Odenwaldbahn in die Wege leiten

KREIS DARMSTADT-DIEBURG / ODENWALDKREIS, 05.12.23.

Die Kreisverbände im Landkreis Darmstadt-Dieburg des Allgemeinen deutschen Fahrradclubs (ADFC), der Botanischen Vereinigung für Naturschutz in Hessen (BVNH), des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON), des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) sowie der Pro Bahn-Regionalverband Starkenburg (Pro-Bahn) und die Industriegewerkschaft Bau, Landesvertretung Hessen IG BAU (Bau, Agrar, Umwelt)  fordern

·         alle Planungen für den 5,9 km langen 4-streifigen Ausbau der B 45 einzustellen,

·         stattdessen den Verkehrsfluss gezielt und umweltschonend zu verbessern sowie

·         den Ausbau der Odenwaldbahn in die Wege zu leiten.

Gegen den 4-streifigen Ausbau der B 45 gibt es neben den schwerwiegenden Folgen für Natur und Umwelt nach einem Rechtsgutachten (Kanzlei Baumann Rechtsanwälte) bedeutsame rechtliche Bedenken. Die Ausbauplanung beruft sich auf den gesetzlichen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2030 vom 23.12.2016, der die EU-Richtlinie (SUP-RL) nicht beachtet. Diese verlangt, einen Umweltbericht, der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt sowie vernünftige Alternativen zu  berücksichtigen, zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.

Der Umweltbericht ermittelt jedoch nicht umfassend die Treibhausgasemissionen bis 2030 und ist daher formell EU-rechtswidrig. Er setzt sich nicht mit den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens auseinander, sondern legt veraltete Zielsetzungen zugrunde.

Weder der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) noch der Bedarfsplan 2030 analysieren vernünftige Alternativen bei den Netzinvestitionen, z.B. ein Szenario eines prioritären Netzausbaus der Schiene sowie alternative Szenarien zur Erreichung der eigenen Zielvorgaben. Bei der Auswahl der einzelnen Projekte werden umweltschonende Alternativen nicht untersucht. Die Auswahl erfolgt fast ausschließlich aufgrund von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen.

Der Bedarfsplan und der ihm zugrunde liegende Bundesverkehrswegeplan 2030 sind auch verfassungswidrig. Denn sie sind unvereinbar mit dem Gebot der zukünftigen Freiheitssicherung nach Art. 20a Grundgesetz (GG), das bei allen staatlichen Maßnahmen zu berücksichtigen ist. Die Verwaltungen auf allen Ebenen müssen ihre Abwägungs- und Ermessensspielräume im Einklang mit Art. 20a GG ausüben. Auch der Gesetzgeber hat das Gebot zu beachten, wie das Bundesverfassungsgericht am 24.3.2021 klargestellt hat.

Der aktuelle Bedarfsplan hat diese Verpflichtung nicht berücksichtigt und sich nicht an den Pariser Zielen ausgerichtet, sondern ein allein wirtschaftliches Szenario gewählt, das vor allem den Neu- und Ausbau von Fernstraßen vorsieht, die in besonderem Maße CO2 Emissionen verursachen.

Die Planung ist auch nicht mit § 13 Abs. 2 Klimaschutzgesetz vereinbar: „Der Bund prüft bei der Planung, Auswahl und Durchführung von Investitionen und bei der Beschaffung, wie damit jeweils zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele nach § 3 beigetragen werden kann.“ Bei mehreren Möglichkeiten ist „solchen der Vorzug zu geben, mit denen das Ziel der Minderung von Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus der Maßnahme zu den geringsten Kosten erreicht werden kann.“

Die Planung missachtet zudem die Vorgabe des Bundesnaturschutzgesetzes, Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 13 BNatSchG zu vermeiden, denn sie prüft keine Alternativen, die Eingriffe in diesem Umfang vermeiden.

Schließlich legt die Planung von 2017 eine Steigerung des Verkehrsaufkommens bis 2025 von 75% zugrunde, die durch die Veränderungen in der Arbeitswelt (home-office, flexiblere Arbeitszeiten) als deutlich überhöht und inzwischen gänzlich überholt angesehen werden darf.

Die Kosten von 64,2 Millionen € für den 4-streifigen Ausbau der B 45 sind im Verhältnis zu den Stauzeiten unverhältnismäßig hoch. Sparsame und umweltschonende Alternativen stehen nicht zur Debatte. Bei der derzeitigen haushaltspolitischen Diskussion nach dem neuerlichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es umso weniger nachvollziehbar, wenn weiter Haushaltsmittel in den Ausbau der B 45 und seine Planung investiert würden.

Zu fordern sind daher Alternativen, die den Verkehrsfluss gezielt, umweltfreundlicher und kostengünstiger verbessern. Sie müssen Teil eines schlüssigen vorausschauenden Mobilitätskonzeptes sein, das den Ausbau der Odenwaldbahn (Erbacher Erklärung 2020), den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und die übrigen Verkehrsträger enthält sowie die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

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